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Standortabsicherung für die Industrie

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Die Strompreise in Europa sind für Unternehmen am Standort Österreich infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) signifikant gestiegen. Diese indirekten CO2-Kosten bewirken in bestimmten Sektoren oder Teilsektoren eine Zunahme des Risikos einer Verlagerung der Produktionstätigkeiten an Standorte beziehungsweise die Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der Europäischen Union. Besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben. Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren können einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für die Kalenderjahre 2025 und 2026 erhalten. Was wird gefördert?: Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des jeweiligen Kalenderjahres des ansuchenden Unternehmens gewährt. Zielgruppe: Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte in der abschließenden Auflistung im Anhang 1 Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) genannten Sektoren oder Teilsektoren herstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr. Volumen: maximal 75 % der indirekten CO2-Kosten Einreichtermin: Die Antragsstellung ist ab dem 13. April 2026 bis zum 30. September 2026 möglich. Erfolgsquote: 99 % Branche: Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren und Teilsektoren gemäß Anhang I SAG 2025 - Vorbehaltlich Änderungen der förderfähigen Sektoren und Teilsektoren auf der Grundlage der jeweils maßgeblichen beihilfenrechtlichen Vorgaben (unter anderem Anpassung der Leitlinien durch die Europäische Kommission). Förderungsverfahren/-instrument: Call | Zuschuss Projektlaufzeit: Die Maßnahme gilt für die indirekten CO2-Kosten in den Kalenderjahren 2025 und 2026. Wen fördern wir - unter welchen Voraussetzungen? Branchen Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren und Teilsektoren gemäß Anhang I SAG 2025 - Vorbehaltlich Änderungen der förderfähigen Sektoren und Teilsektoren auf der Grundlage der jeweils maßgeblichen beihilfenrechtlichen Vorgaben (unter anderem Anpassung der Leitlinien durch die Europäische Kommission). Unternehmensgröße alle Entwicklungsphase alle Voraussetzungen Vorlage eines Energieaudits, Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems. Reinvestitionsverpflichtung in Höhe von 80 % der gewährten Förderungssumme. Weiterführende Bestimmungen sind den Richtlinien zu entnehmen. Erfolgsquote 99 % Was fördern wir - wie und in welcher Höhe? Art der Förderung Zuschuss Höhe der Förderung Maximal 75 % der Bemessungsgrundlage gemäß SAG 2025. Für die indirekten Kosten der Jahre 2025 und 2026 stehen jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung. Bei einer Überzeichnung werden die Mittel aliquot zugeteilt. Laufzeit Die Maßnahme gilt für die indirekten CO2-Kosten, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 angefallen sind. Förderbare Kosten Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 75 % der indirekten CO2-Kosten des jeweiligen Kalenderjahres des ansuchenden Unternehmens gewährt. Auszahlung Die Auszahlung der Förderung erfolgt in einer Tranche.

Änderungsverlauf

First seen 29 Sept 2026, last checked 01 Oct 2026. 2 recorded versions.

  • 01 Oct 2026 · 8d4a3194dab0
  • 29 Sept 2026 · 920753b03798

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