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aws Seedfinancing - Deep Tech

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Im Modul aws Seedfinancing – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben unterstützt, die durch Entwicklung von Vorserien-Produkten, Produkten und Dienstleistungen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden. Seedfinancing – Deep Tech-Vorhaben befinden sich in der Regel auf TRL 6 gemäß der EU-Definition. Um im Sinne des Programms aws Seedfinancing – Deep Tech als Deep Tech zu gelten, muss das Vorhaben auf einer anspruchsvollen technologischen und wissenschaftlichen Herausforderung basieren und einen klaren Technologiesprung gegenüber bestehenden Lösungen beziehungsweise rein inkrementellen Weiterentwicklungen ermöglichen. Die zugrunde liegende Technologie soll das Potenzial bieten, einen nachhaltigen internationalen Wettbewerbsvorteil aufzubauen und langfristig abzusichern. Dieser Wettbewerbsvorteil sollte durch Patente, Lizenzen oder andere Formen des geistigen Eigentums schützbar sein und relevante Markteintrittsbarrieren schaffen, die eine dauerhafte Differenzierung gegenüber Wettbewerber*innen ermöglichen. Was wird gefördert?: Entwicklungsphase bis zum marktreifen Produkt Branche: Deep-Tech – z. B. Digitalisierung, IKT, Physical Science, GreenTech, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech, Medizinprodukte inkl. Digital Health) Zielgruppe: Deep Tech-Vorhaben Förderungsverfahren/-instrument: Call | Zuschuss Volumen: Volumen bis EUR 889.000 Zumindest 10 % der Gesamtkosten müssen aus finanziellen Mitteln der (künftigen) Gesellschafter*innen aufgebracht werden. Genderbonus: Wenn dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen (zukünftig) in Summe mehr als 25 % der Geschäftsanteile gehören (werden), erhöht sich der gewährte Zuschuss auf bis zu 90 % der förderbaren Kosten bzw. maximal EUR 1.000.000. Projektlaufzeit: 2 bis 5 Jahre Vertragslaufzeit insgesamt 9 bis 12 Jahre Einreichtermin: laufende Antragstellung über den aws Fördermanager Dauer der Genehmigung: mehrere Entscheidungstermine im Jahr Erfolgsquote: 25 % Wen fördern wir – unter welchen Voraussetzungen? Branchen Deep-Tech – zum Beispiel: Digitalisierung, IKT, Physical Science, Green Tech und Tech for Green, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech, Medizinprodukte inklusive Digital Health) Unternehmensgröße Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitende weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme Entwicklungsphase Gründungsphase: bis 5 Jahre nach Gründung; Antragstellung bis 54 Monate nach Gründung Voraussetzungen (Auszug) Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens eingereicht. Das Geschäftsmodell basiert auf einer außergewöhnlich hohen technologisch-wissenschaftlichen Herausforderung (Technologiesprung). Das Unternehmen hat großes Wachstumspotential: In ein paar Jahren sind mehrere Millionen Umsatz und Finanzierungsrunden von mindestens 5 Millionen Euro realistisch. Das Team ist innovativ und engagiert, kompetent, gründungsorientiert und risikobereit. Das Unternehmen muss eigenständig im Sinne der KMU-Definition der EU sein. Andere Unternehmen sind mit maximal 24,9 % beteiligt, reine Finanzinvestor*innen mit maximal 50 % Die Kriterien der Richtlinie und des Programmdokuments sowie die AGVO sind erfüllt. Der Rahmen des Art. 22 AGVO von 1000.000 Euro ist noch nicht ausgeschöpft. Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich sowie bei FAQ. Was fördern wir - wie und in welcher Höhe? Art der Finanzierung und Beratung bedingt rückzahlbarer Zuschuss branchenspezifische Beratung, Schutzrechtsberatung und Coaching: Beratungsgespräche zum Innovationsschutz (maximal 12h): Die Innovationsschutzexpert*innen unterstützen Sie dabei, die Potentiale Ihres geistigen Eigentums optimal auszuschöpfen! In unseren maßgeschneiderten und vertraulichen Beratungsgesprächen und Workshops erhalten Sie fundierte Einblicke und Strategien, wie Sie Ihre Innovationen schützen und dadurch wertvolle sowie nachhaltige Wettbewerbsvorteile erlangen können. Nähere Informationen zu den Leistungen unter aws Innovationsschutz. Erschließung weiterer Finanzierungsquellen Höhe der Finanzierung bis zu 1.000.000 Euro bei Anwendbarkeit des Genderbonus Der Höchstbetrag der Förderung kann nur bei Anwendbarkeit des Genderbonus beantragt werden, ansonst beträgt die höchste Förderungssumme 889.000 Euro. Die Förderungsquote beträgt 80 % der förderbaren Kosten, wobei 10 % als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 10 % können aus anderen definierten monetären Quellen wie zum Beispiel Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden. Bei Anwendung des Genderbonus erhöht sich die Förderungsintensität auf 90 %, wobei 5 % als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 5 % können aus anderen definierten monetären Quellen wie zum Beispiel Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden. Förderbare Kosten Personalkosten (zum Beispiel Gehält

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First seen 29 Sept 2026, last checked 30 Sept 2026. 1 recorded version.

  • 29 Sept 2026 · 44393e6d417b

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